In der vergangenen Gemeinderatssitzung wurde erneut über eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Interimskindergartens Ludwig Rankl an der Kreisstraße PA 1 beraten.
Den Link zum zugehörigen PNP-Artikel findet ihr hier: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-passau/trotz-ablehnung-gemeinderaete-in-tiefenbach-fordern-tempo-30-beim-kindergarten-21464906
Bereits der ehemalige Gemeinderat Bruno Gottschaller hatte sich in der Vergangenheit für eine Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich eingesetzt. Die aktuelle Diskussion knüpft damit an ein Anliegen an, das bereits seit längerer Zeit besteht.
In ihrer Wortmeldung machte unsere Gemeinderätin Stefanie Christoph deutlich, dass die im März durchgeführte Verkehrsschau lediglich eine Momentaufnahme darstellte. Zum Zeitpunkt der Begehung hielten sich die Kindergartenkinder überwiegend in den Innenräumen auf, während der Bring- und Abholverkehr größtenteils mit dem Pkw erfolgte. Die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse während der täglichen Bring- und Abholzeiten sowie die Querungssituationen konnten dadurch nur eingeschränkt beurteilt werden.
Sie verwies außerdem auf § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 der Straßenverkehrsordnung. Danach ist für innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten und weiteren sensiblen Einrichtungen der Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage grundsätzlich nicht erforderlich. Darüber hinaus machte sie deutlich, dass sich die Bewertung nicht ausschließlich auf die Frage beschränken dürfe, ob ein direkter Zugang des Kindergartens zur Kreisstraße besteht. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung nennt ausdrücklich weitere Kriterien, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind. Hierzu zählt insbesondere, ob im Nahbereich der Einrichtung ein starker Ziel- und Quellverkehr mit seinen typischen Begleiterscheinungen vorhanden ist. Dazu gehören unter anderem häufige Fahrbahnquerungen, Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr sowie die Bündelung von Fuß- und Radverkehr.
Nach Auffassung der Bürgerlichen Wähler treffen diese Voraussetzungen am Interimskindergarten zu. Gerade zu den Bring- und Abholzeiten herrscht rund um das Gebäude reger Verkehr. Hinzu kommt, dass die Kinder auf dem Weg zum Spielplatz „Am Steppbach“ die Kreisstraße PA 1 überqueren müssen. Auch dieser Umstand sollte aus unserer Sicht bei der verkehrsrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden.
Unser Gemeinderat Hans Höller wies darauf hin, dass es sich bei der Unterbringung des Kindergartens im Gebäude der Raiffeisenbank um eine zeitlich begrenzte Übergangslösung handelt. Gerade deshalb sprach er sich für eine pragmatische Lösung aus und appellierte an Bürgermeister Fürst, gemeinsam mit dem Landratsamt eine befristete Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für die Dauer der Interimslösung zu erreichen.
Für die Bürgerlichen Wähler steht fest: Verkehrssicherheit darf nicht erst dann Thema werden, wenn etwas passiert. Eine zeitlich befristete Tempo-30-Regelung wäre aus unserer Sicht eine angemessene und verhältnismäßige Maßnahme, um die Sicherheit der Kinder während der Nutzung des Interimskindergartens weiter zu erhöhen.
Wir werden das Thema weiterhin konstruktiv begleiten und uns auch künftig für praktikable Lösungen einsetzen.